Landesverteidigung durch Transport und Verpflegung von Flüchtlingen? Wehr- und sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 7/8/15
Offiziersgesellschaft kritisiert Ideen zum Einsatz des Bundesheer Das Bundesheer kann gemäß Bundesverfassung auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus den Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner oder die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt oder die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges übernehmen, wenn die … Weiterlesen …