Nr. 16/12/12 Brief des gf Präsidenten zum Jahresausklang
„Ist der Kapitän verhindert, so nimmt der 1. Offizier die Pflichten und Befugnisse des Kapitäns wahr“. So steht es im Seemannsgesetz und sinngemäß auch in den ÖOG-Statuten. Dies ist am 16. Dezember im Vorstand der ÖOG geschehen. Präsident Dr. PAULUS hat den Vorstand gebeten, sein Amt ruhend zu stellen und sich vom dienstältesten Vizepräsidenten zeitlich … Weiterlesen …