Brief des Präsidenten – Vom Vertrauen Wehr- und Sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 9/6/21

Im Straßenverkehr gilt der Vertrauensgrundsatz. Das bedeutet, dass ich mich darauf verlassen kann, dass sich andere Verkehrsteilnehmer regelkonform verhalten. Ausgenommen sind nur Kinder und besonders gekennzeichnete Personengruppen. Und durch die Norm, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, kann sich niemand aus seiner Verantwortung stehlen. Mit zwei einfachen Grundsätzen wird Ordnung in ein potenzielles Chaos gebracht. … Weiterlesen …

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