Resolution zur Sicherheit der Republik Österreich- 2002

Es ist eine Kernaufgabe jedes Staates, den bestmöglichen Schutz seiner Bürger zu gewährleisten. Wesentlich ist dabei die Verhinderung, das Abwehren und das Bewältigen von Risiken, Gefahren und bedrohlichen Ereignissen. Jede österreichische Regierung ist daher verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die optimale Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger im In- und im Ausland zu ermöglichen.

Die unterzeichnenden Organisationen bekennen sich zur staatspolitischen Notwendigkeit des Unterhalts von ausreichend dimensionierten und ausgerüsteten Streitkräften zur Erfüllung nationaler und internationaler Aufgaben. Die Notwendigkeit von Streitkräften leitet sich nicht nur aus aktuellen und potentiellen Bedrohungs- und Bedarfssituationen ab, sondern vor allem auch aus dem grundlegenden Selbstverständnis eines Staates.

Das beinhaltet einerseits die Verpflichtung, seine Bürger schützen zu können und damit stabilitätsfördernd zu wirken und andererseits durch entsprechende Mitwirkung an internationalen Friedensanstrengungen einen solidarischen Beitrag zu leisten, Bedrohungen möglichst früh entgegen zu wirken oder erst gar nicht entstehen zu lassen.

Das österreichische Bundesheer ist ein zentrales Instrument österreichischer Sicherheitspolitik. Es muß in der Lage sein, Aufgaben zur Selbstverteidigung Österreichs, zur (präventiven) Bewältigung von Krisen, zur Grenzsicherung sowie zur österreichischen Beitragsleistung für eine international mit militärischen Mitteln unternommene Stabilisierung oder Wiederherstellung des Friedens zu erfüllen. Die Fähigkeit zur Selbstverteidigung inklusive einer aktiven und passiven Luftraumüberwachung ist der primäre Beitrag Österreichs zur europäischen Stabilitätswahrung. Die Fähigkeit zur Durchführung umfangreicher und komplexer Schutzaufgaben sowie Assistenzleistung im gesamten Staatsgebiet stellen eine zentrale Anforderung an die Streitkräfte dar. Die Beiträge zu internationalen Friedensmissionen gewinnen zunehmend an Bedeutung und werden neben den Aufgaben im Inneren zur zweiten Säule des militärischen Aufgabenspektrums. Sie dürfen aber nicht zur Vernachlässigung nationaler Sicherheitsaufgaben führen.

Zur Erfüllung der an das Bundesheer gestellten Anforderungen im In- und Ausland bedarf es jedoch erheblicher Verbesserungen bei der Bereitstellung der notwendigen finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher alle wahlwerbenden Parteien auf, die Sicherheitspolitik und das Bundesheer nicht zum Wahlkampfthema zu machen und jene finanziellen Mittel bereitzustellen, die einen entsprechenden Schutz der eingesetzten Soldaten gewährleisten und die Souveränität der Republik nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

ÖOG mit allen Landesorganisationen, ÖUOG mit allen Landesorganisationen,
Adolf Eber, Oberst e.h. Franz Hitzl, Vizeleutnant
   
ÖKB mit allen Landesorganisationen, IGBO,
Dr. Otto Keimel, e.h. Siegfried Albel, Oberst, e.h.
   
Alt-Neustadt, VÖMR
Horst Pleiner, General e.h. Gerhard Koska, Oberst, e.h.
   
Milizgemeinschaft der Universitäten Wien IÖRG
Armin Rehor, Leutnant e.h. Hengster, Oberst Apotheker, e.h.
   
Österr. Gesellschaft f. Landesverteidigung und Sicherheitspolitik(ÖGLS) 13er-Kameradschaft
Dr. Michael Spindelegger Gerold F. X. FALCH, Obstlt, Obmann
   
Bundesvereinigung der Milizverbände Interessensgem. österreichischer Militärärzte und -apotheker (IGÖM)
Dr. Michael Schaffer, Präsident Dr. Markus LECHNER, Oberstarzt

Wien 9. November 2002

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