„Position 2023“ der ÖOG vorgestellt

Wehr- und Sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 4/4/23

Heute wurde im Kasino am Schwarzenbergplatz das neue Positionspapier der Österreichischen Offiziersgesellschaft „Position 2023“ öffentlich vorgestellt. Die durch den Ukraine-Konflikt veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen waren der Auslöser für die Erarbeitung eines neuen Positionspapiers der ÖOG. Dieses wurde nach einem Prozess, in den alle neun Landes-Offiziersgesellschaften eingebunden waren, und nach ausführlicher Debatte einstimmig durch die außerordentliche Delegiertenversammlung am 25.03.2023 beschlossen.

Die „Position 2023“ ersetzt das bisherige Forderungsprogramm aus dem Jahr 2017 und öffnet Perspektiven, die über den aktuellen Planungshorizont des „Aufbauplan 2032“ für das Bundesheer hinausgehen. „Wir haben nach reiflicher Diskussion ein Positionspapier verabschiedet, das in den nächsten Jahren unser Leitstern für unsere Rolle als sicherheitspolitisches Gewissen sein wird“, sagte Präsident Erich Cibulka am Rande der außerordentlichen Delegiertenversammlung in Salzburg.

Das neue Positionspapier finden Sie hier zum Download.
Die Kurzfassung auf einer A4-Seite können Sie hier herunterladen.

Kernforderungen der Position 2023

1. die Wiederbelebung der Umfassenden Landesverteidigung gemäß Österreichischer Bundesverfassung und die unverzügliche strukturelle Umsetzung der militärischen, geistigen, zivilen und wirtschaftlichen  Landesverteidigung,
2. eine klare Refokussierung der Aufgaben des Bundesheeres auf die militärische Landesverteidigung,
3. eine Stärkung der Reaktionsfähigkeit des Bundesheeres,
4. eine verstärkte Kooperation mit internationalen Partnern auf Basis eigener Stärke und Verteidigungsfähigkeit,
5. eine ergebnisoffene Analyse über die bestmögliche sicherheits- und verteidigungspolitische Ausrichtung der Republik Österreich,
6. eine Verlängerung des Grundwehrdienstes und die Wiedereinführung verpflichtender Milizübungen, um eine effektive Rückkehr zum verfassungsmäßig gebotenen Milizsystem zu ermöglichen,
7. eine konsequente, ausreichende und nachhaltige Befüllung der Personalstruktur des Präsenz- und des Milizstandes des Bundesheeres,
8. die schrittweise und verfassungsrechtlich abgesicherte Anhebung des Wehrbudgets auf den in Europa angestrebten Standard von 2 % des BIP zur Herstellung der Verteidigungsfähigkeit der Republik Österreich,
9. eine moderne Vollausrüstung des Bundesheeres in allen Waffengattungen, sodass die Einsatzorganisation gleichzeitig und voll ausgerüstet in den Einsatz gestellt werden kann und die Aktivierung und Attraktivierung des Militärleistungsrechts.

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