Der Wächter 1/2023 – Mangelnder Wehrwillen?!

Wehr- und Sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 2/3/23

Wenn man der Ansicht ist, dass das Wehrbudget der Ausdruck des Wehrwillens eines Volkes ist, muss man sich in Österreich Sorgen machen. Von den ca. 1,6 Prozent im Jahr 1957 und einer Spitze von fast 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Mitte der 1960er Jahre bis zu dem Wehrbudget von 0,6 Prozent in der Gegenwart scheint ein desaströser Verfall des Selbstbehauptungswillens stattgefunden zu haben.

Der Euphorie, die sich mit dem Zerfall des Warschauer Paktes eingestellt hat, und dem darauf einsetzenden populistischen Wettlauf um eine Friedensdividende mit der Marginalisierung der Streitkräfte und dem Propagieren der angeblich verschwundenen Bedrohung, wird nun wohl ein Erwachen in der Realität folgen. Grundsätze, wie sie in dem alten wehrpolitischen Slogan „Kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen“ zum Ausdruck kommen, haben eine immerwährende Gültigkeit und können nicht durch Verweigerung der Realität und dem legitimen Wunsch nach Frieden ausgehebelt werden.

Das Problem beginnt dort, wo der Friedenswunsch in Realitätsverweigerung und Schwächung des Wehrwillens und der Wehrfähigkeit umschlägt. „Soldaten sind Mörder“ – wenn man ungestraft diesen Nonsens verbreiten darf, der aus einem Tucholsky-Artikel stammt, darf man sich nicht wundern, dass sich das Band zum verfassungsmäßigen Verteidigungsinstrument eines Staates schleichend auflöst und der Wehrwille sinkt. Allgemein Gebildete wissen, dass Mord eine widerrechtliche Form des Tötens ist, der Einsatz des Soldaten aber nicht. Es sind nur jene Soldaten Mörder, die außerhalb des rechtlichen Rahmens töten: also z. B. wenn sie Gefangene oder unbeteiligte Zivilpersonen ermorden. Wenn sie im Auftrag ihres Staates eine legitime Verteidigung führen oder eine Friedenssicherung im Auftrag der Vereinten Nationen erfüllen, leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit und den Frieden ihrer Heimat und für alle Menschen. Der Wehrwille sinkt natürlich auch dann, wenn es keine konkrete Bedrohung gibt. Bitte nicht missverstehen, das bedeutet nicht, sich zum Aufrechterhalten des Wehrwillens schlechte Zeiten zu wünschen, aber die Zusammenhänge sind wohl deutlich evident. Erkennbar wird das durch Meinungsumfragen, die zeigen, dass es besonders in den gut situierten Ländern nur eine geringe Bereitschaft gibt, sich zu verteidigen, dabei hätten diese mehr zu verlieren als andere. Was werden wir tun, wenn wir uns verteidigen müssen? Werden dann die Menschen das Land verlassen, damit sie nicht einrücken müssen? Überlegen Sie sich einmal, wie surreal es in manchen Ohren klingen muss, wenn man sich gewisse Passagen des Militärstrafgesetzes vor Augen führt. Dort wurde, wohl aus militärischer Notwendigkeit, aber auch aus der Erfahrung des Lebens heraus, festgelegt, dass Furcht vor persönlicher Gefahr eine Tat nicht entschuldigt, wenn es die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen. Gemeint sind hier wohl die Taten Unerlaubte Abwesenheit, Desertion, Herbeiführung der Dienstuntauglichkeit, Dienstentziehung durch Täuschung, Nichtbefolgung von Befehlen oder gar Verabredung zum gemeinschaftlichen Ungehorsam.

Wie muss man sich als Soldat wohl fühlen, wenn man einen verfassungsmäßigen Auftrag hat, aber spürt, dass diejenigen, die man gemäß der Angelobungsformel mit der Waffe in der Hand verteidigen soll, ja sogar muss, vielleicht gar nicht dahinterstehen? Wäre es nicht Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass die bewaffnete Macht des Staates, die zur Verteidigung von Souveränität und Freiheit berufen ist, anerkannt und ordentlich ausgerüstet ist? Das geplante Finanzieren, z. B. einer Luftabwehr, sofern es nicht wieder anderen Dringlichkeiten zum Opfer fällt, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wird das, was geplant ist, ausreichen, um die Sicherheit der Republik glaubhaft zu erhöhen? Zum Überleben gehört die Bereitschaft, bei Bedrohung seiner Werte kämpfen zu wollen, das ist der Wehrwille. Und die Fähigkeit, kämpfen zu können, erfordert das geeignete Personal und eine Rüstung, die dem internationalen Standard entspricht.

Dieser Wächter wurde im „Offizier 1/2023“ veröffentlicht. Die elektronische Version finden sie hier zum Download und hier zum Blättern!

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