Brief des Präsidenten – Vom Wehrdienst zur Wehrfähigkeit

Wehr- und Sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 11/10/26

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Beschlossen – aber noch nicht entschieden

Am 27. Juli hat die Bundesregierung nach monatelangen Diskussionen ihre Reform des Wehr- und Wehrersatzdienstes präsentiert. Der sechsmonatige Grundwehrdienst bleibt bestehen, dazu kommen drei Monate verpflichtende Truppenausbildung und Milizübungen. Die Vergütung soll auf 1.000 Euro steigen, Urlaubstage werden eingeführt, Ausbildung und Milizdienst sollen qualitativ verbessert werden.

Damit könnte man meinen: Die Wehrdienstdebatte ist beendet. Österreich hat entschieden. Doch so weit sind wir noch nicht. Denn aus dem Ministerratsbeschluss muss erst ein Gesetz werden. Weil die Reform auch Verfassungsbestimmungen zum Wehrersatzdienst berührt, braucht die Bundesregierung im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit – und damit die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei. Zudem ist die Reform als Gesamtpaket angelegt: Alle Teile sollen gemeinsam beschlossen werden.

Ob diese Mehrheit zustande kommt, ist offen. Scheitert die Einigung, scheitert nicht nur die Neuregelung des Zivildienstes. Dann droht die gesamte Wehrdienstreform zu fallen.

Die politische Alternative zu 6+3 ist daher derzeit nicht 8+2. Sie könnte am Ende 6+0 heißen – also der Status quo.

Es geht nicht um Monate

In der öffentlichen Diskussion entsteht bisweilen der Eindruck, als ginge es bei der Wehrdienstreform hauptsächlich darum, wie viele Monate junge Männer künftig dienen sollen. Das greift zu kurz.

Ausgangspunkt der Wehrdienstkommission war eine dramatisch veränderte Sicherheitslage. Krieg in Europa, hybride Bedrohungen und eine instabilere geopolitische Ordnung verlangen auch von Österreich eine ernsthafte Auseinandersetzung mit seiner Verteidigungsfähigkeit.

Deshalb haben wir das von der Wehrdienstkommission empfohlene Modell „Österreich Plus“ – acht Monate Grundwehrdienst plus verpflichtende Übungen – unterstützt. Nicht weil acht Monate eine magische Zahl wären, sondern weil militärische Ausbildung Zeit braucht.

Nicht die Dauer des Wehrdienstes ist das Ziel. Das Ziel ist Wehrfähigkeit. An diesem Maßstab muss sich auch der nun vorliegende politische Kompromiss messen lassen.

Vom Rekruten zum Verband

Was bedeutet Wehrfähigkeit konkret? Am Beginn steht der einzelne Soldat. Er muss sein militärisches Handwerk lernen, Waffe und Gerät beherrschen, belastbar sein und auch unter schwierigen Bedingungen seinen Auftrag erfüllen können. Aber damit beginnt militärische Einsatzbereitschaft erst.

Denn das Bundesheer setzt im Ernstfall keine Ansammlung einzeln ausgebildeter Soldaten ein. Soldaten kämpfen, schützen und helfen in militärischen Formationen. Gruppe und Zug müssen zusammenwirken, Kompanien und Bataillone geführt werden und ihre Aufträge erfüllen können. Dazu braucht es Individualausbildung, Truppenausbildung und Verbandsausbildung. Und danach braucht es Übung.

Genau darin liegt der qualitative Fortschritt des Ministerratsbeschlusses: die Rückkehr zur verpflichtenden Übung – eine lange Forderung der ÖOG!

Der Beschluss sieht zusätzliche Truppenausbildung und nachgelagerte Milizübungen innerhalb von zehn Jahren vor. Sie sollen Fähigkeiten erhalten, die Einsatzfähigkeit verbessern und die Mobilisierungsstärke des Bundesheeres erhöhen. Das ist mehr als eine Verlängerung des Wehrdienstes. Es korrigiert einen grundlegenden Konstruktionsfehler der vergangenen Jahrzehnte. Ein Milizheer ohne verpflichtende Übungen ist auf Dauer kein einsatzbereites Heer.

6+3 ist noch keine Wehrfähigkeit

So wichtig die Rückkehr zur Übungspflicht ist: Drei zusätzliche Monate schaffen nicht automatisch zusätzliche Einsatzbereitschaft. Entscheidend ist, was in dieser Zeit geschieht. Wenn zusätzliche Dienstzeit durch Stehzeiten, systemfremde Tätigkeiten oder organisatorische Defizite verbraucht wird, haben wir zwar den Wehrdienst verlängert, aber das Bundesheer nicht wesentlich wehrfähiger gemacht.

Laut Ministerratsbeschluss sollen Grundwehrdiener primär militärische Fähigkeiten erwerben, die Zahl der Funktionssoldaten soll reduziert, Stehzeiten sollen vermieden und die Qualität der Ausbildung erhöht werden.

Auch eine angemessene Vergütung, Urlaubstage, bessere Planbarkeit und die Anerkennung erworbener Qualifikationen sind richtig und notwendig. Aber der Grundwehrdienst ist kein Ferienlager. Militärische Ausbildung soll fordern. Sie verlangt Disziplin, Teamfähigkeit, körperliche und psychische Belastbarkeit und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Im äußersten Fall bereitet sie junge Menschen darauf vor, unter Lebensgefahr ihren Auftrag zu erfüllen. Attraktivität darf deshalb nicht mit Bequemlichkeit verwechselt werden.

Umgekehrt gilt: Wer von jungen Menschen mehr Zeit für die Sicherheit unseres Landes verlangt, trägt Verantwortung dafür, diese Zeit sinnvoll zu nutzen. Mehr Dienstzeit verpflichtet nicht nur die Wehrpflichtigen. Sie verpflichtet auch das Bundesheer.

Jetzt ist das Parlament am Zug

Die Bundesregierung hat einen Kompromiss gefunden. Er entspricht nicht in allen Punkten dem von der Wehrdienstkommission empfohlenen „Österreich Plus“. Insbesondere beim Wehrersatzdienst bleibt die Lösung deutlich hinter den Empfehlungen zurück. Vorgesehen ist zunächst eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes um zwei Monate. Erst wenn die Zahl der Grundwehrdiener einen festgelegten Schwellenwert unterschreitet, soll ein Automatismus für eine verpflichtende Verlängerung greifen.

Man kann über die Qualität dieses Kompromisses trefflich streiten. Und die Opposition hat selbstverständlich das Recht, Änderungen einzufordern. Aber am Ende muss entschieden werden. Nach einer Wehrdienstkommission mit 23 Experten, 13 Sitzungen, 49 Empfehlungen und monatelangen politischen Verhandlungen wäre es schwer verständlich, wenn Österreich am Ende wieder dort stünde, wo die Diskussion begonnen hat – bei 6+0!

Deshalb tragen Regierung und Opposition Verantwortung. Die Regierung muss ernsthaft um eine tragfähige parlamentarische Lösung ringen. Die Opposition muss ihre Kontroll- und Gestaltungsfunktion wahrnehmen. Aber die Sicherheit Österreichs darf dabei nicht zum Wechselgeld parteipolitischer Verhandlungen werden.

Das Ganze muss funktionieren

Die Debatte über den Zivildienst zeigt zugleich, dass die Wehrdienstreform größer gedacht werden muss. Der Wehrersatzdienst ist Teil unseres Wehrsystems und zugleich ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Krisenvorsorge. Der Ministerratsbeschluss sieht deshalb auch gemeinsame Zivilschutzübungen von Bundesheer, Blaulichtorganisationen und Zivilschutzeinrichtungen vor.

Das entspricht dem Gedanken der Umfassenden Landesverteidigung: Sicherheit ist eine gesamtstaatliche und letztlich gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Innerhalb dieses Systems haben die einzelnen Elemente aber unterschiedliche Aufgaben. Das Bundesheer hat den verfassungsmäßigen Auftrag zur militärischen Landesverteidigung. Dafür braucht es ausgebildete Soldaten, einsatzbereite Verbände, ausreichendes Gerät, funktionierende Führungsstrukturen und eine Miliz, die regelmäßig übt und im Bedarfsfall mobilisiert werden kann.

Daran muss jedes Wehrdienstmodell gemessen werden. Nicht daran, ob es politisch elegant klingt. Nicht daran, ob seine Zahlen leicht zu kommunizieren sind. Und auch nicht daran, ob möglichst viele Interessen gleichzeitig befriedigt werden. Der Maßstab muss der Auftrag sein.

Entscheidend ist, was hinten herauskommt

„Österreich Plus“ war und bleibt aus unserer Sicht die fachlich überzeugende Antwort der Wehrdienstkommission auf die veränderte Sicherheitslage. Die Bundesregierung hat sich für einen anderen Weg entschieden. 6+3 ist ein politischer Kompromiss. Entscheidend ist, ob daraus tatsächlich mehr Wehrfähigkeit entsteht.

Ein funktionierendes Wehrsystem muss genügend Soldaten hervorbringen, sie ausreichend ausbilden, aus ihnen einsatzfähige Verbände formen, deren Fähigkeiten durch regelmäßige Übungen erhalten und gewährleisten, dass diese Kräfte im Bedarfsfall verfügbar sind. Das sind die Prüfsteine, an denen wir die Wehrdienstreform messen sollten – nicht allein die Zahl der Monate. Dafür muss zunächst das Parlament den gesetzlichen Rahmen schaffen. Danach liegt ein wesentlicher Teil der Verantwortung beim Bundesheer selbst.

Denn auch mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat wird Österreich nicht über Nacht wehrfähiger. Ob die Reform ihren Namen verdient, entscheidet sich danach: auf den Ausbildungsplätzen, in den Kompanien und Bataillonen und bei den verpflichtenden Übungen der Miliz. Erst wenn aus zusätzlicher Dienstzeit zusätzliche Einsatzbereitschaft wird, ist aus einer Wehrdienstreform auch ein Beitrag zur Wehrfähigkeit Österreichs geworden.

Mag. Erich Cibulka, Brigadier
Präsident der Österreichischen Offiziersgesellschaft

Dieser Brief des Präsidenten wurde im „Offizier 3/2026“ veröffentlicht. Die elektronische Version finden sie hier zum Download und hier zum Blättern!

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