Wehr- und Sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 6/6/24
Im Juni werden an den Schulen die Zeugnisse verteilt und dann geht es für die Schüler in die Sommerferien. Das erinnert mich an meine Volksschulzeit in den frühen 1970er-Jahren, als ich eine reine Bubenschule in Wien- Favoriten besuchte. Die Hackordnung am Hühnerhof inspirierte den österreichischen Psychiater Raoul Schindler zur Entwicklung des rangdynamischen Positionsmodells. Er hätte aber auch in meine oder eine andere Schulklasse schauen können, um zu beobachten, dass es innerhalb von Gruppen immer wieder zu Rangkämpfen kommt. Damals wie heute werden diese Kämpfe vor, in und nach der Schule meist verbal, aber auch häufig handfest ausgetragen.
Als die ersten Gastarbeiterkinder aus Jugoslawien in den Unterricht kamen, wurde die bezogene Ordnung durcheinandergewirbelt, die „new kids on the block“ sorgten für eine neue Gruppendynamik. Ich habe damals gelernt, dass Ordnung einem steten Wandel unterliegt und dass Rechthaben nicht genügt. Man muss sein Recht auch durchsetzen können. Dazu sind Allianzen und Cliquen sehr wichtig. Und wer bei der Gruppenbildung abseits steht, hat die schlechtesten Karten.
Der geopolitische Schulhof
Vor den beiden Weltkriegen beherrschten die europäischen Herrscherhäuser die ganze Welt. Der Familienstreit unter verschwägerten Königen, Kaisern und Zaren zerstörte die alte, „gottgegebene“ Ordnung der Welt. Europa hat seine geopolitische Vormachtstellung verloren und die USA waren der aufsteigende Star. Im ideologischen Wettstreit mit der UdSSR entstanden zwei Blöcke, und ähnlich dem Schulhof war es opportun, sich der einen oder anderen Clique anzuschließen. Österreich erklärte – als Preis für den Abzug der Sowjet-Truppen – seine militärische Neutralität. Politisch war aber die West-Orientierung eine Basis für unser Selbstverständnis.
Trotz der Gefahren des Kalten Krieges etablierten die Großmächte eine normenbasierte Weltordnung, die den Schrecken des Krieges bannen sollte. Die Gründung der UNO, die allgemeinen Menschenrechte und das Kriegsverbot im Völkerrecht konnten einen Kalten Frieden sichern. Und mit dem Zerfall der UdSSR schien die Bipolarität überwunden und der ewige Friede möglich. Der Hegemon USA wirkte als Garant für Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Bürger- und Menschenrechte und Wohlstand für jedermann. Doch diese Phase der unipolaren „Pax Americana“ ist vorbei.
Multipolarität und neue Instabilität
Die Säulen der Nachkriegsordnung galten im „Westen“, der neuerdings eher als „globaler Norden“ bezeichnet wird, als zivilisatorische Errungenschaften, die eine Einhegung des Krieges bewirken konnten. So wird ja auch die EU immer wieder als „Friedensprojekt“ bezeichnet. Politikwissenschaftlich ist das ein idealistischer Ansatz, der das brutale Recht des Stärkeren überwinden möchte. Übersehen wurde aber vielleicht, dass der „globale Süden“ diese Errungenschaften auch bevormundend empfunden hat. Und große Länder wie China, Indien, Russland, der Iran, Südafrika, Brasilien oder auch die Türkei wollen nicht länger als Regionalmächte, sondern als Verhandlungspartner auf Augenhöhe angesehen werden. Der realistische Ansatz der Politikwissenschaft gesteht diesen Akteuren eigenstaatliche Interessen zu und versteht daher die gegenwärtige Weltlage als multipolar.
Der größte Akteur ist die Volksrepublik China, die 2049 ihr 100-jähriges Bestehen feiern wird. Bis dahin möchte China die Weltmacht Nummer sein und die Vorherrschaft der USA beenden. Peking möchte damit beweisen, dass die Kombination aus staatsgesteuerter Marktwirtschaft und autoritärer Gesellschaftspolitik der westlichen Demokratie überlegen ist.
Russland imitiert im Inneren nur noch sehr oberflächlich eine demokratische und rechtstaatliche Verfasstheit. In seiner Außenpolitik hat es durch die Invasion in der Ukraine unter Beweis gestellt, dass es das völkerrechtliche Gewaltverbot nicht länger anerkennt und auch nicht bereit ist, Verträge einzuhalten, wenn diese nicht mehr den eigenen Interessen entsprechen. (Zur Erinnerung: Im Budapester Memorandum vom 5. Dezember 1994 garantierte Russland der Ukraine die Souveränität in den bestehenden Grenzen und das UN-Gewaltverbot im Gegenzug zur Übergabe der Atomwaffen der Ukraine an Russland.)
Ableitungen für die Zukunft
Es kann als höchst unwahrscheinlich angesehen werden, dass die gegenwärtigen geopolitischen Spannungen nachlassen und eine Rückkehr zur friedlichen Koexistenz der multipolaren Akteure erfolgt, da dies einfach nicht den jeweiligen Interessen der Staaten entspricht. Angesichts dieser Lage wirkt die UNO zahnlos und durch Veto-Rechte in ihrer Handlungsfähigkeit gelähmt. Das Recht des Stärkeren ist wieder in die internationale Arena eingezogen. Nicht umsonst warnen Sicherheitsexperten und verantwortungsvolle Politiker vor der Gefahr einer Ausbreitung der Kriegsschauplätze und einer Eskalation der Weltlage.
Auch in Österreich wird bei zahlreichen Konferenzen davon gesprochen, dass der Ernst der Lage nicht ausreichend in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Worin besteht dieser Ernst? Offensichtlich haben starke Player den USA die Gefolgschaft aufgekündigt und stellen selbst einen globalen Führungsanspruch. Umstürze in der Hackordnung erfolgen jedoch in der Regel nicht friedlich – wie schon der Schulhof lehrt. Und natürlich geht es um die Frage, wer verbündet sich mit wem.
Aus der amerikanischen Perspektive ist die Herausforderung durch China eine größere Bedrohung als die russische Landnahme in Europa. Das Hauptaugenmerk richtet sich daher auf den indopazifischen Raum und unabhängig vom Ausgang der US-Präsidentenwahl wird die Ukraine-Russland-Frage zu einer primär europäischen Herausforderung werden. Die Drohungen von Donald Trump in Richtung der europäischen NATO-Partner sollten nicht unterschätzt werden. Denn was passiert, wenn Russland zum Beispiel in seine ehemaligen Teilrepubliken im Baltikum – auf Ersuchen einer angeblich unterdrückten russischen Minderheit – einmarschiert?
Beistandspflicht oder Domino-Effekt
Unzweifelhaft würde eine russische Aggression im Baltikum einen Anwendungsfall des Artikels 5 des NATO-Vertrags darstellen. Dieser lautet:
„Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. (…)“
Es obliegt also jedem Mitglied zu entscheiden, welche Hilfsmaßnahme es als erforderlich erachtet. Das kann überspitzt gesagt auch ein Beileidstelegramm sein. Die österreichische Ankündigung, in einem solchen Falle gemäß der EU-Solidaritätsklausel (Österreich ist ja kein NATO-Mitglied und unterliegt daher nicht dem Artikel 5) lediglich humanitäre Hilfe zu leisten, zeigt die Gefahr, dass „Sterben für Estland“ keine Selbstverständlichkeit ist.
In dieser unklaren und unsicheren Lage sollte nach meiner Meinung Österreich klare Botschaften aussenden, wo unser Platz ist. Dieser kann nicht dort sein, wo Bürger- und Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Er muss aber auch nicht in der NATO sein. Jedenfalls aber darf es keinen Zweifel geben, dass wir uns als Vollmitglied der EU zum europäischen Modell des Zusammenlebens bekennen und auch bereit wären, für diese Werte zu kämpfen.
Mag. Erich Cibulka, Brigadier
Präsident der Österreichischen Offiziersgesellschaft
Dieser Brief des Präsidenten wurde im „Offizier 2/2024“ veröffentlicht. Die elektronische Version finden sie hier zum Download und hier zum Blättern!