Der Offizier 4/2021 Wehr- und Sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 13/12/21

Die elektronische Ausgabe des „Offizier 4/2021“ finden sie hier zum Download und hier zum Blättern! Geschätzte Leserin, geschätzter Leser, ein für das Bundesheer turbulentes Jahr 2021 geht dem Ende entgegen. Es war geprägt von einem durchgehenden Einsatz in den Nebenaufgaben Assistenzleistungen und Einsätze im Ausland. Das Bundesheer bewährte sich dabei als strategische Reserve der Republik … Weiterlesen …

Brief des Präsidenten – Alter Wein in neuen Schläuchen Wehr- und Sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 12/9/21

Manchmal füllt man alten Wein in neue Schläuche. Bekannte Begriffe und Phänomene bekommen ein neues Etikett und werden damit wieder modisch. Resilienz ist so ein Wort, das derzeit in aller Munde ist. Der Begriff der Resilienz (von lat. resilire: abprallen, zurückspringen, nicht anhaften) bezeichnet laut Wikipedia in der neueren Soziologie die Fähigkeit von Gesellschaften, externe … Weiterlesen …

Der Wächter 3/2021 – Afghanistan – ein Drama Wehr- und sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 11/9/21

Es wird immer erschütternd sein, einen Partner oder eine Partnerin, einen Sohn oder eine Tochter zu verlieren. In einem bewaffneten Konflikt wird hierbei auch meist der biologische Lebensverlauf durch die Umstände der Kampfeinwirkung stark verkürzt und trifft daher mit zusätzlicher Wucht. Hierbei macht es aus menschlicher Sicht auch keinen Unterschied, auf welcher Seite das Drama … Weiterlesen …

Der Offizier 3/2021 Wehr- und sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 10/9/21

Die elektronische Ausgabe des „Offizier 3/2021“ finden sie hier zum Download und hier zum Blättern! Geschätzte Leserin, geschätzter Leser, der Sommer ist vorbei und das Bundesheer war, wie ein Wunder, nicht gut genug für die eine oder andere negative Schlagzeile. Vielmehr zwang die gesamte Situation, in der sich Europa und damit auch Österreich befinden, das … Weiterlesen …

Brief des Präsidenten – Vom Vertrauen Wehr- und Sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 9/6/21

Im Straßenverkehr gilt der Vertrauensgrundsatz. Das bedeutet, dass ich mich darauf verlassen kann, dass sich andere Verkehrsteilnehmer regelkonform verhalten. Ausgenommen sind nur Kinder und besonders gekennzeichnete Personengruppen. Und durch die Norm, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, kann sich niemand aus seiner Verantwortung stehlen. Mit zwei einfachen Grundsätzen wird Ordnung in ein potenzielles Chaos gebracht. … Weiterlesen …

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