Das darf ja nicht wahr sein!

Wehr- und Sicherheitspolitisches Bulletin Nr. 2/3/26

Offensichtlich geht die sicherheitspolitische Weltlage an der österreichischen Politik spurlos vorüber. Der Krieg in Europa, die hybride Kriegsführung im unmittelbaren Umfeld Österreichs und die systematische Erosion der europäischen Sicherheitsordnung scheinen lediglich Nachrichtenwert zu besitzen, nicht aber handlungsleitend für die österreichische Wehr- und Sicherheitspolitik zu sein.

Wenn man in einer solchen Lage eine Volksbefragung über die Reform des Wehrdienstes ankündigt, drängt sich die Frage auf, von wem man beraten wird und ob das notwendige sicherheitspolitische Urteilsvermögen zur Verfügung steht. Besonders pikant ist dabei, dass ein fundierter Reformvorschlag vorliegt, der aus einer Expertenkommission stammt, die unter der Ressortverantwortung aus der eigenen Partei ermittelt wurde. Der Vorschlag ist das Ergebnis einer klaren Bedrohungsanalyse und einer daraus abgeleiteten militärischen Notwendigkeit und kein beliebiges Stimmungsbild.

Die angekündigte Volksbefragung ist daher auch nicht Ausdruck demokratischer Beteiligung, wie man es darzustellen versucht, sondern ein sichtbares Zeichen politischer Entscheidungsvermeidung. Wehr- und Sicherheitspolitik zählt aber zu den wenigen Bereichen staatlichen Handelns, in denen ein Staat nicht fragen darf, ob er handeln soll, sondern erklären muss, warum er wie handelt. Wer diese Verantwortung an eine Volksbefragung delegiert, signalisiert nicht Offenheit, sondern Unfähigkeit oder Unwillen zur Entscheidung.

Die sicherheitspolitische Debatte wird auf eine Ja-Nein-Logik reduziert, und am Ende steht ein Ergebnis, das politisch alles und nichts bedeuten kann.

Das ist keine Stärkung der Demokratie, sondern ihr instrumenteller Missbrauch zur Entlastung von Verantwortung. Die Verantwortung wird nicht wahrgenommen, sondern verteilt und das mit dem Ziel, sich auf den Volkswillen ausreden zu können. Man stelle sich vor, man würde über die Steuerpflicht abstimmen.

Militärisch ist der Ansatz ebenso unerquicklich. Die Dauer des Wehrdienstes ist kein Selbstzweck. Sie dient der Auftragserfüllung und dazu gehören eine definierte Personalstärke, Ausbildungstiefe, Einsatzvorbereitung und Durchhaltefähigkeit ebenso wie die scheinbar banalen Routinetätigkeiten des militärischen Alltags. Wer hier reflexartig von „Leerlauf“ spricht, argumentiert entweder unredlich oder ohne Kenntnis militärischer Realität.

Die Geschichte der Bundesheerreformen liefert dazu auch interessante Einblicke. Als im Zuge von ÖBH 2010 verkündet wurde, dass die Panzerschlacht im Marchfeld nicht mehr stattfinden werde, folgten unverzüglich Budgetreduzierungen, Fähigkeitsabbau und die Verkürzung der Wehrdienstzeit und das alles ohne Volksbefragung. Die sicherheitspolitischen Annahmen erweisen sich zwar inzwischen als überholt, der angerichtete Schaden aber blieb. Gewonnen wurden damit nicht einmal jene Wahlen, für die diese Entscheidungen getroffen wurden.

Wenn nun heute die militärische Führung nach intensiver Analyse und kommissioneller Arbeit zu dem Schluss kommt, dass sich die Lage grundlegend verändert hat und Österreich reagieren muss, wie eigentlich alle europäischen Staaten, dann wäre politische Entschlossenheit gefragt. Stattdessen setzt Entscheidungsangst ein. Dabei sollte sich die Sorge nicht auf die politische Zumutbarkeit richten, sondern auf das Risiko, zu spät und zu halbherzig für die Sicherheit der Republik gehandelt zu haben.

Die Frage, welche militärische Fähigkeit gewonnen werden soll, ist von der Wehrdienstkommission bereits beantwortet. Umso schwerer wiegt es, dass diese fachliche Diagnose nicht in eine politische Entscheidung übersetzt wird, sondern in eine Volksbefragung verschoben wird, gerade so, als wäre militärische Expertise lediglich ein Vorschlag unter vielen.

Und ja, Offiziere dürfen das sagen, erstens weil ihnen die gleichen staatsbürgerlichen Rechte zustehen, wie jedem Staatsbürger, und zweitens, weil sie gelobt haben, die Republik Österreich und ihr Volk zu schützen und notfalls mit der Waffe zu verteidigen.

Jetzt müsste man sie nur noch lassen.

Dieser Wächter wurde im „Offizier 1/2026“ veröffentlicht. Die elektronische Version finden sie hier zum Download und hier zum Blättern!

 

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